Vor 40 Jahren: Die Einheitliche Europäische Akte bringt Bewegung in den europäischen Einigungsprozess

Das grundlegende europäische Vertragswerk von Maastricht sowie die darauf folgenden von Amsterdam, Nizza und Lissabon sind ohne die Einheitliche Europäische Akte (EEA) vom 3. Dezember 1985 nicht zu denken. An diesem Tag einigen sich die europäischen Staats- und Regierungschefs auf neue Gemeinschaftskompetenzen und auf eine Reform der Organe. Sie ebnen damit den Weg für die weitere politische Integration sowie für die Wirtschafts- und Währungsunion.

Mehr Kompetenzen für Europa

Nach zähem Ringen und einem fast 30-stündigen Verhandlungsmarathon wird in Luxemburg ein Vertragswerk beschlossen, das die politische und institutionelle Weiterentwicklung der Gemeinschaft ein wesentliches Stück voranbringt. „Für die Bundesregierung stand der Binnenmarkt, die Erweiterung der Befugnisse des Europäischen Parlaments und der Vertrag über außenpolitische Zusammenarbeit im Vordergrund“, so Bundeskanzler Helmut Kohl wenige Tage später in seiner Regierungserklärung vor dem Deutschen Bundestag. Am heftigsten wurde über die Erweiterung der Befugnisse des europäischen Parlamentes gestritten worden, so Kohl, der sich darüber im Klaren war, „dass die Bürger in den Staaten des EG-Europa auf Dauer nur dann Vertrauen auf dieses Parlament setzen können, wenn es auch bei der Gestaltung der gemeinschaftlichen Politiken effektiver mitwirken und mitentscheiden kann.“

Vorarbeit und Kompromissbereitschaft

„Wir haben beachtliche Vorarbeit geleistet und das jetzt vorliegende Paket von Reformmaßnahmen ganz wesentlich mitgestaltet“, nimmt Helmut Kohl für die deutsche Verhandlungsseite in Anspruch. Er wirbt um Verständnis dafür, dass nicht noch mehr erreicht worden sei. „Wer den Weg Europas durch die Jahrhunderte kennt, wer sich erinnert, dass wir in diesem Jahr den 40. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkriegs begangen haben, der muss verstehen, dass über Jahrhunderte gewachsene Strukturen nicht über Nacht beseitigt werden können.“ Das gelte beispielsweise für die völlig unterschiedlichen Steuer- und Sozialsysteme in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft. Mit Nachdruck habe sich die Bundesregierung für hohe Standards in den Politikfeldern Umwelt, Gesundheit, Sicherheit, Arbeits- und Verbraucherschutz eingesetzt. Aber: „Wer erwartet, dass in Europa nur die deutschen Standards zum Maß aller Dinge werden, der wird Europa nicht schaffen. Wir müssen alle kompromissbereit sein, um auf diesem Weg weiterzukommen.“

Vorteile des Gemeinsamen Marktes

Ängste vor mehr Freiheit im Personen-, Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr in der Europäischen Gemeinschaft seien unbegründet, versichert der Bundeskanzler. „Wir sollten stattdessen mehr Vertrauen in die Anpassungsfähigkeit, in die Dynamik nicht nur der deutschen, sondern auch der europäischen Wirtschaft überhaupt haben.“ Allen, nicht zuletzt der eigenen Wirtschaft, habe der Gemeinsame Markt überwiegend Vorteile gebracht. Fast 50 Prozent der deutschen Industrieausfuhren gingen bereits in die Länder der Europäischen Gemeinschaft und dieser Prozentsatz werde sich nach dem Beitritt von Spanien und Portugal zum Jahresbeginn 1986 auf 60 erhöhen.