Die Vorgeschichte dieser Wahl war umstritten. Nachdem Helmut Kohl am 1. Oktober 1982 durch ein Konstruktives Misstrauensvotum Bundeskanzler geworden war, lag ihm daran, eine Legitimation nicht nur im Bundestag, sondern von den Wählerinnen und Wählern zu erhalten – zumal wichtige Entscheidungen wie der NATO-Doppelbeschluss anstanden.
Das Grundgesetz lässt keinen direkten Weg zur Auflösung des Bundestages und zu Neuwahlen zu. Daher stellte Kohl im Bundestag die Vertrauensfrage – nicht um eine Mehrheit zu erringen, sondern im Gegenteil, um sie zu verlieren. Die Abgeordneten seiner Koalition stimmten gegen den Kanzler und gaben so dem Bundespräsidenten die Möglichkeit, Neuwahlen auszurufen.
Dieser Schritt ist lange kontrovers diskutiert worden. In juristischer Hinsicht war er umstritten, politisch hingegen war die Absicht, den Souverän zeitnah über den Machtwechsel in Bonn entscheiden zu lassen, nachvollziehbar und Ausdruck demokratischer Überzeugung. Im Jahr 2005 schließlich beschritt Bundeskanzler Gerhard Schröder den gleichen Weg, um seinerseits Neuwahlen herbeizuführen.