Am 17. Juni 1991 unterzeichnen Bundeskanzler Helmut Kohl und der polnische Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki den Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit und markieren damit einen historischen Neuanfang in den deutsch-polnischen Beziehungen.
Nach Jahrzehnten gegenseitigen Misstrauens, belastet durch die Verbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands in Polen während des Zweiten Weltkriegs und das Schicksal derjenigen Deutschen, die nach 1945 ihre Heimat östlich von Oder und Neiße verlieren, wollen beide Vertragspartner die historischen Konflikte überwinden und in enger Zusammenarbeit die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Beziehungen ausbauen. Ziel des Vertragswerks ist die dauerhafte Verständigung und Versöhnung beider Völker. Gerade die Verbindung von Erinnerung und Zukunftsperspektive macht den Vertrag zu einem Meilenstein der europäischen Nachkriegsgeschichte.
Bundeskanzler Helmut Kohl stellt die deutsch-polnische Aussöhnung in den größeren Zusammenhang der europäischen Einigung. Deutschland trage auch aufgrund seiner Lage „in der Mitte Europas“ besondere Verantwortung für Verständigung und Versöhnung mit allen Nachbarn. Kohl dankt für den Beitrag Polens zur Überwindung der Teilung Europas, die mit dem Freiheitsstreben der Solidarność-Bewegung 1980 ihren Anfang nahm. Auch die aktuellen Entwicklungen sieht er sehr positiv und betont, dass die demokratischen Reformen in Polen den Weg in die europäischen Institutionen ebnen würden. Mit der Abschaffung der Visapflicht zwischen Polen und allen Schengen-Staaten sowie dem Assoziierungsabkommen zwischen Polen und der Europäischen Gemeinschaft seien wichtige erste Schritte hin zu einer EU-Vollmitgliedschaft geschafft.
Auch Ministerpräsident Jan Krzysztof Bielecki versteht den Vertrag als Teil eines größeren europäischen Transformationsprozesses. Das demokratische Polen betrachte sich als Mitglied der europäischen Familie und orientiere sich an gemeinsamen Werten wie Freiheit und Menschenrechte. Das Verhältnis zum vereinten Deutschland habe eine „strategische Bedeutung“. Deutschland sei für Polen der wichtigste Partner bei der politischen und wirtschaftlichen Integration in den Westen. Bielecki würdigt ausdrücklich die Unterstützung der Bundesregierung für die polnischen Reformen, für die Mitwirkung beim Teilerlass der Auslandschulden sowie für die Bereitschaft Deutschlands, den Weg Polens in die Europäische Gemeinschaft zu fördern. Der Erfolg der polnischen Reformpolitik, so Bieleckis Überzeugung, werde weit über die Landesgrenzen hinaus Wirkung entfalten und die Entwicklung ganz Mittel- und Osteuropas beeinflussen.
Bemerkenswert ist, mit welcher Sensibilität beide Regierungschefs die Frage der deutschen Vertriebenen behandeln und auf den Schutz nationaler Minderheiten eingehen. Bielecki spricht offen über die schwierige Situation jener Deutschen, die ihre Heimat verlassen mussten, und erklärt: „Ich verstehe sie und denke mit Schmerz an ihr Leid in der Zeit der Flucht, Aussiedlung und Vertreibung.“ Zugleich erinnert er daran, dass Millionen Polen ebenfalls von Krieg, Zwangsmigration und Heimatverlust betroffen gewesen seien. Damit entstehe ein gemeinsamer Erinnerungsraum, der das Leid beider Völker anerkennt, ohne historische Schuldfragen zu verwischen. Kohl und Bielecki sehen in den Minderheiten keine Belastung, sondern Brückenbauer bei der Verständigung zwischen den Gesellschaften.
Versöhnung könne nicht von Regierungen verordnet werden. Sie müsse, so der polnische Ministerpräsident, ihren Platz „in den Herzen und Gemütern der Menschen“ finden. Auch für den Bundeskanzler ist dies nicht allein ein Projekt von Verträgen. Versöhnung und Verständigung solle vor allem durch persönliche Begegnungen, wirtschaftliche Zusammenarbeit und kulturellen Austausch verwirklicht werden. Eine besondere Bedeutung habe deshalb das Deutsch-Polnische Jugendwerk, dessen Gründungsurkunde am selben Tag unterzeichnet wird. Kohl sieht darin ein „Symbol unseres gemeinsamen Wollens“. Die Idee dahinter ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: Junge Menschen sollen einander begegnen, Vorurteile abbauen und persönliche Erfahrungen sammeln, die kein politischer Vertrag ersetzen kann. Millionen Jugendliche haben seither an Austauschprogrammen, Begegnungen und gemeinsamen Projekten teilgenommen. Das Jugendwerk gilt bis heute als eine der erfolgreichsten Einrichtungen der deutsch-polnischen Verständigung.
Der Weg von einer konfliktreichen Vergangenheit zu einer partnerschaftlichen deutsch-polnischen Nachbarschaft beginnt bereits mit dem Warschauer Vertrag von 1970. Im Rahmen der Ostpolitik Willy Brandts erkennt die Bundesrepublik Deutschland die politische Realität in Osteuropa an und vereinbart mit Polen den gegenseitigen Gewaltverzicht. Nachdem dann der Grenzvertrag von 1990 endgültig die deutsch-polnische Grenze bestätigt, orientiert sich der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag von 1991 am deutsch-französischen Élysée-Vertrag von 1963 und wird selbst zum Vorbild für weitere Versöhnungsprozesse in Mitteleuropa. Bereits 1992 greift der deutsch-tschechoslowakische Nachbarschaftsvertrag diesen Gedanken auf. Polens NATO-Beitritt 1999 und seine Aufnahme in die Europäische Union 2004 stehen dann ganz im Zeichen jener politischen Annäherung, die Anfang der 1990er Jahre ihren entscheidenden Impuls erhält.