Als die deutsch-deutschen Verhandlungen am 6. Juli 1990 offiziell begannen, war die D-Mark bereits im Rahmen der Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion als offizielle Währung in der DDR eingeführt. Antworten auf Fragen zur politischen Einheit standen allerdings noch aus. An schwierigen Hürden mangelte es dabei nicht. Aufgrund der Systemunterschiede gab es bei den Beitrittsverhandlungen eine Reihe offener Punkte, die detaillierte Anpassungsregelungen erforderten.
Beitritt nach Artikel 23 Grundgesetz
Nach zuletzt nächtelangen Sitzungen waren die beiden Verhandlungsführer Wolfgang Schäuble und Günther Krause am 31. August am Ziel. Der "Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands" (Einigungsvertrag) war unterschriftsreif. Der Beitritt sollte nach Artikel 23 des Grundgesetzes erfolgen, wie es die DDR-Volkskammer bereits eine Woche vorher beschlossen hatte.
Architekt der deutschen Einheit
Auf rund 1.000 Seiten regelt das Vertragswerk die Bedingungen für die Wiedervereinigung Deutschlands am 3. Oktober 1990. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde auf das bisherige Gebiet der DDR ausgedehnt. Die entscheidenden Vorarbeiten hatte Wolfgang Schäuble geleistet, der seitdem als „Architekt der deutschen Einheit“ gilt. „Es war schon eine einzigartige Leistung“, so Helmut Kohl in seinen Erinnerungen „Ich wollte Deutschlands Einheit“, „die Wolfgang Schäuble und Günther Krause und all ihre Mitarbeiter in der Kürze der Zeit angesichts der Vielzahl widerstreitender Interessen vollbracht hatten. Vor allem Wolfgang Schäuble hat in diesen Wochen und Monaten ein ungeheures Arbeitspensum bewältigt.“
Fünf neue Bundesländer
Aus den 14 DDR-Bezirken entstanden die fünf Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Berlins 23 Bezirke wurden zum Land Berlin zusammengelegt und Berlin zugleich zur Hauptstadt des vereinten Deutschlands bestimmt. Die Frage des Sitzes von Parlament und Regierung“, hieß es im Einigungsvertrag, „wird nach der Herstellung der Einheit Deutschlands entschieden.“ Erst ein Jahr später, am 20. Juni 1991, stimmte der Bundestag für Berlin.
Finanzpolitische Regelungen
Der Einigungsvertrag legte fest, dass die Bundesrepublik das DDR-Vermögen übernehmen und für die Schulden der DDR haften sollte. Die Privatisierung des DDR-Vermögen sollte die im März 1990 eingerichtete Treuhandanstalt übernehmen. Darüber hinaus regelte der Einigungsvertrag die Finanzverfassung der neuen Länder, den Übergang der öffentlichen Verwaltungen sowie eine Vielzahl von Fragen auf den Gebieten Arbeit, Soziales, Familie, Frauen, Kultur, Wissenschaft und Sport.
Stasi-Akten und SED-Parteivermögen
Klärungsbedarf gab es unter anderem im Umgang mit den Stasi-Akten und dem SED-Parteivermögen. Der Einigungsvertrag bekam eine Zusatzklausel bezüglich der Stasi-Akten: Nach der Wiedervereinigung sollte möglichst bald ein Stasiunterlagengesetz verabschiedet werden. Dem ging ein Beschluss der Volkskammer voraus, die wenige Tage vor Unterzeichnung des Einigungsvertrages ein entsprechendes Gesetz verabschiedet hatte. Darin wurde die Nutzung personenbezogener Daten im Rahmen der Aufarbeitung der Stasi-Akten erlaubt.
Rückgabe vor Entschädigung
Aus dem SED-Parteivermögen und dem DDR-Eigentum ergaben sich vermögensrechtliche Fragen – etwa beim Thema Enteignungen. Dazu hatten sich die DDR und die Bundesrepublik bereits am 15. Juni 1990 im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung zur Regelung offener Vermögensfragen auf Eckpunkte geeinigt. Demnach sollte der Grundsatz "Rückgabe vor Entschädigung" zur Anwendung kommen. Haus- und Grundbesitzer, die von der DDR-Regierung enteignet worden waren, sollten in den meisten Fällen ihren Besitz zurückerhalten. Nur in Ausnahmefällen sollten sie entschädigt werden. Die gemeinsame Erklärung wurde ebenfalls Bestandteil des Einigungsvertrages.
Das Ende der DDR
Am 20. September stimmten schließlich beide deutsche Parlamente dem Einigungsvertrag zu: die Abgeordneten der Volkskammer mit 299 von 380 Stimmen, die des Bundestags mit 442 von 492 Stimmen. Das Votum des Bundesrats fiel einstimmig aus. Geschlossene Ablehnung kam allein aus den Reihen der PDS-Fraktion. Eines ihrer Mitglieder trat nach Bekanntgabe des Ergebnisses zornig ans Rednerpult. „Das Parlament“, hob Gregor Gysi an, „hat soeben nicht mehr und nicht weniger als den Untergang der Deutschen Demokratischen Republik beschlossen.“ Aus den Reihen der CDU und SPD brandete dagegen Applaus auf.