In einer feierlichen Zeremonie am Sitz der Europäischen Kommission in Brüssel erklingt vor 40 Jahren erstmals offiziell die Europahymne. Bereits ein Jahr zuvor hatten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Gemeinschaft sich formell auf den Gebrauch der Hymne geeinigt, die der Europarat bereits seit 1972 nutzte. Die Melodie stammt aus dem berühmten Schlusssatz der 9. Sinfonie von Ludwig van Beethoven, der darin Friedrich Schillers Ode „An die Freude“ vertonte.
Die Europahymne steht für die zentralen europäischen Werte „Freiheit, Frieden und Solidarität“ und weckt die Vision eines geeinten Europas, in dem Menschen unterschiedlicher Herkunft gleichberechtigt und in Würde zusammenleben. Bewusst wird die Hymne rein instrumental gespielt. Dadurch wird keine Sprache bevorzugt, und die Musik kann als universelles „Lied ohne Worte“ von allen Bürgerinnen und Bürgern Europas verstanden werden. Gemeinsam mit der Europaflagge, dem Europatag und auch dem Euro erfüllt die Hymne eine identitätsstiftende Funktion. Sie soll Europa hörbar und fühlbar machen und das Gefühl von Zusammengehörigkeit stärken
„Europa muss sowohl eine Sache des Verstandes — von politischer Zweckmäßigkeit und ökonomischer Vernunft – als auch eine Sache des Herzens sein“, formuliert es Helmut Kohl. Wenn die Menschen spüren, dass dieses Europa für sie da ist, wird es zur Herzenssache. Kohl versteht Europa als Gemeinschaft nach dem Prinzip: „Einheit in Vielfalt“. Nationale und regionale Identitäten sollten dabei nicht verloren gehen. Man bleibe Luxemburger, Italiener oder Deutscher und könne gleichzeitig Europäer sein.
So ist es am 1. Juli 2017 fast selbstverständlich, dass auch zum Trauer-Staatsakt für Helmut Kohl im Europaparlament in Straßburg die Europahymne erklingt. Das Orchestre Universitaire de Strasbourg spielt Beethovens „Ode an die Freude“ als musikalische Hommage an den verstorbenen Ehrenbürger Europas.