Vor 40 Jahren: Seiteneinsteigerin Rita Süssmuth beginnt ihre politische Karriere

Der Anruf aus dem Bundeskanzleramt kam für Prof. Dr. Rita Süssmuth völlig überraschend. Helmut Kohl bot der Bildungs- und Erziehungswissenschaftlerin an, ins Bundeskabinett zu wechseln. Ein Posten war frei, weil Heiner Geißler sein Amt als Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit abgab, um sich auf seine Aufgaben als Generalsekretär der CDU zu konzentrieren. Als Nachfolgerin hatte Geißler dem Bundeskanzler Rita Süssmuth vorgeschlagen.

Im Kontext der proklamierten „Wende“ hatte die Familienpolitik für Helmut Kohl einen hohen Stellenwert. „Schutz und Stärkung der Familie“ waren, wie er kurz vor Rita Süssmuths Amtseinführung in einer Regierungserklärung formuliert hatte, „eine gesellschaftspolitische Aufgabe ersten Ranges“. Ehe und Familie seien, so führte er weiter aus, „das Fundament unseres Staates, unserer Gesellschaft. Wir wollen eine Renaissance der Familie“.

Selbstbewusst verwies er auf „den größten familienpolitischen Lastenausgleich seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland“. Dabei handelte es sich um ein Maßnahmenpaket von 10 Milliarden D-Mark. Mit dem Erziehungsgeld, dem Erziehungsurlaub und der Anerkennung von Erziehungszeiten wurden grundlegende Neuerungen eingeführt. Garant für die Umsetzung bis 1985 war Generalsekretär und Familienminister Heiner Geißler. Seine Nachfolgerin Rita Süssmuth kämpfte in den folgenden Jahren für die Ausweitung der familienpolitischen Maßnahmen.

Die Familien- und Frauenpolitikerin

Rita Süssmuth war zu Beginn ihrer politischen Karriere – nach verschiedenen Lehraufträgen unter anderem an den Universitäten Bochum und Dortmund – Direktorin des „Instituts Frau und Gesellschaft“ in Hannover. Sie hatte, wie sie in einem Zeitzeugeninterview später erklärte, durchaus Bedenken, sich über ihr Engagement im CDU-Fachausschuss hinaus in den Politikbetrieb zu stürzen. Auf der anderen Seite sah sie einen erheblichen Reformbedarf, um die Stellung der Frauen in der Gesellschaft zu verbessern. Deshalb nahm sie das Angebot Helmut Kohls an und löste am 26. September 1985 Heiner Geißler als Bundesfamilienminister ab.

Vehement setzte sie sich in ihrem neuen Amt für die Belange der Frauen ein. Das spiegelte sich ab 1986 auch im Namen des Ministeriums, das auf ihre Initiative hin nun „Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit“ hieß. Darüber hinaus ließ sich Süssmuth ab 1987 weitere Zuständigkeiten aus anderen Ministerien übertragen u.a. für den Mutterschutz und die Gleichberechtigung. Zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie hatte bereits Heiner Geißler die Gesetze zum Erziehungsgeld und zum Erziehungsurlaub angestoßen, die unter Rita Süssmuth zügig umgesetzt wurden. Sie erreichte darüber hinaus die Anerkennung von Kindererziehungszeiten (Babyjahr) in der Rentenversicherung sowie eine deutliche Anhebung des steuerlichen Kinderfreibetrages.

Die Gesundheitspolitikerin

Nach dem Reaktorunfall im sowjetischen Atomkraftwerk Tschernobyl stand ab dem 26. April 1986 auch ihre Gesundheitspolitik im Zentrum des öffentlichen Interesses. Noch am Tag der Katastrophe rief Rita Süssmuth die Strahlenschutzkommission der Bundesregierung zusammen und ließ sich über die Auswirkungen der Katastrophe auf die Bundesrepublik informieren. In einer einmaligen Aktion wurden wenig später alle privaten Haushalte in der Bundesrepublik über die Gefahren erhöhter Strahlenwerte aufgeklärt.

Rita Süssmuth betrieb zudem eine engagierte Aufklärung über die sich ausbreitende Immunschwächekrankheit AIDS. Sie startetet eine breit angelegte Informationskampagne zum Gebrauch von Kondomen. Gleichzeitig wurden die Mittel für die AIDS-Forschung erhöht. Vor allem setzte sich Rita Süssmuth dafür ein, HIV-positive Menschen nicht auszugrenzen. Forderungen nach einer Meldepflicht für AIDS-Kranke erteilte sie eine klare Absage.

Die Bundestagspräsidentin

Wie schon 1985 bei ihrem Wechsel von Hannover nach Bonn kam auch der Wechsel ins zweithöchste Staatsamt 1988 für Rita Süssmuth völlig überraschend. Als Bundestagspräsident Philipp Jenninger nach der missverständlich vorgetragenen Rede zum 50. Jahrestag der „Reichspogromnacht“ am 9. November 1988 zurücktrat, ließ sie sich von Bundeskanzler Kohl widerstrebend in die Pflicht nehmen. Am 25. November 1988 wählte der Deutsche Bundestag Rita Süssmuth mit großer Mehrheit zur neuen Präsidentin. Sie fand Gefallen an ihrer neuen Aufgabe und setzte auch als Bundestagspräsidentin Zeichen, so stritt sie für eine Reform der Parlamentsarbeit und für die Verkleinerung des Bundestages. Auch im zweithöchsten Staatsamt verzichtete sie nicht darauf, in frauenpolitischen Fragen Stellung zu beziehen. So sprach sie sich nach der Wiedervereinigung in der Diskussion über die Neufassung des § 218 StGB für einen Kompromiss zwischen der bislang in der DDR gültigen Fristenlösung und der in der alten Bundesrepublik geltenden Indikationslösung aus.

Der erste gesamtdeutsche Bundestag wählte die Abgeordnete Rita Süssmuth 1990 zu seiner Präsidentin und bestätigte sie auch vier Jahre später im Amt. Sie blieb bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 1998 Bundestagspräsidentin. In Meinungsumfragen erzielte Rita Süssmuth über viele Jahre hinweg stets hohe Beliebtheitswerte.