Vor 42 Jahren: Bundeskanzler Helmut Kohl stellt die Vertrauensfrage, um den Weg für Neuwahlen frei zu machen

Nachdem Helmut Kohl am 1. Oktober 1982 mit einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Helmut Schmidt gewählt worden war, suchte er kurze Zeit später für die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP die Legitimation durch die Wählerinnen und Wähler. „Art. 68 des Grundgesetzes gibt dem Bundeskanzler die Möglichkeit, die Mitglieder des Deutschen Bundestages zu fragen, ob für die Weiterarbeit der Bundesregierung eine hinreichende parlamentarische Basis gegeben ist. Ich stelle Ihnen heute diese Frage“, erklärte Kohl im Deutschen Bundestag. Die nächste Bundestagwahl war für den 6. März 1983 vorgesehen.

Helmut Kohl brauchte die Zeit zwischen dem 1. Oktober und dem 6. März des nächsten Jahres, um „den Bundeshaushalt 1983 und die ihn begleitenden Gesetze“ zu verabschieden. „Wir mussten unserem Land sowie unseren Partnern und Verbündeten in der Welt Klarheit über den künftigen außenpolitischen Kurs verschaffen“, verdeutlichte der Bundeskanzler. „Deshalb war der Auftrag für diese Bundesregierung von Anfang an sachlich begrenzt. Deshalb haben wir von Anfang an angestrebt, dem Wähler so bald wie möglich Gelegenheit zu geben, sein Votum zur Politik der Koalition der Mitte, zu dieser neuen Politik, abzugeben.“

Kohl sah den richtigen Zeitpunkt für gekommen. Das notwendige Dringlichkeitsprogramm sei erfüllt. Keine im Deutschen Bundestag vertretene Partei oder Fraktion werde durch die Parlamentsauflösung übervorteilt. Auch die SPD als Oppositionspartei habe klar erklärt, dass sie Neuwahlen wolle. Mit ihrem Wunsch nach Neuwahlen entsprächen die Parteien einem Wunsch der großen Mehrheit unserer Bevölkerung. „Ich bin der Auffassung, dass der von mir gewählte Weg zur Auflösung des Bundestages überzeugend und verfassungsrechtlich einwandfrei ist“, fasste der Bundeskanzler zusammen.

Helmut Kohl sollte recht behalten. Das Bundesverfassungsgericht billigte im Nachhinein Kohls Weg zu Neuwahlen durch das bewusste Herbeiführen einer Niederlage bei der Abstimmung über die Vertrauensfrage. Zugleich betonten die Karlsruher Richter, dass die Vertrauensfrage nur in einer „echten“ Krise zulässig sei.

Beratung des Antrags des Bundeskanzlers gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes am 17. Dezember 1982

Bei der vorgezogenen Bundestagswahl am 6. März 1983 bestätigten die Wählerinnen und Wähler klar die Koalition der Mitte. Die Unionsparteien kamen auf 48,8 Prozent, die FDP auf 7,0 Prozent der Stimmen. Erstmals schafften auch „Die Grünen“ mit 5,6 Prozent den Einzug in den Bundestag. Am 29. März 1983 wählte der Deutsche Bundestag Helmut Kohl erneut zum Bundeskanzler.