1994 und 2023: Verfassungsgerichtsurteile und die Haushaltsplanung der Bundesregierung

Das Bundesverfassungsgericht hatte im Oktober 1994 den sogenannten Kohlepfennig für verfassungswidrig erklärt. Mit dieser von allen Stromkunden zu zahlenden Ausgleichsabgabe subventionierte der Bund die vergleichsweise teure heimische Steinkohle.

Geld wird immer gebraucht

Dem Bundesfinanzminister fehlten durch den Wegfall des Kohlpfennigs jährlich über fünf Milliarden D-Mark. Damals ging es im politischen Streit - wie heute - neben dem Erhalt von Arbeitsplätzen auch um die ökologischen und ökonomischen Auswirkungen des Strompreises auf den Stromverbrauch.

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Urteil BVerfG
Plenardebatte zum Thema